Lagerregeln

Lagerregeln für die Teilnehmer/innen des Zeltlagers der kath. Jugend St. Vicelin

  • Jede/r Teilnehmer/in hat sich an die Lagerregeln zu halten.
  • Die Anweisungen der Betreuungspersonen sind zu befolgen.
  • Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Zeltlager wird erwartet.
  • Die Teilnehmer werden in gleichgeschlechtliche Gruppen eingeteilt, in denen sie auch während des Lagers gemeinschaftlich in einem Gruppenzelt übernachten.
  • Um den Teilnehmern einen eigenen Rückzugsort zu gewähren, ist Teilnehmern das Betreten anderer Gruppenzelte (insbesondere denen andersgeschlechtlicher Gruppen), grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Die festgesetzte Nachtruhe ist zu beachten.
  • Unangemeldet darf der Lagerplatz nicht verlassen werden. Das Verlassen des Lagers ist grundsätzlich nur in Begleitung von Betreuungspersonen oder nach Belehrung und Inkenntnissetzung der Betreuungspersonen in Gruppen von mindestens 3 Personen erlaubt, sofern die Einverständniserklärung vorliegt.
  • Offenes Feuer in den Zelten und im Wald ist verboten.
  • Rauchen und alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Baden/Schwimmen ist nur unter Aufsicht von Betreuungspersonen erlaubt.
  • Das Mitbringen von elektronischen Geräten (wie z.B. Handy, MP3-Player, etc.), mit Ausnahme von Fotokameras, ist nicht gestattet.
  • Bei Verstößen gegen die Lagerregeln kann durch die Lagerleitung das Verlassen des Zeltlagers verfügt werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.