Lagerregeln
Lagerregeln für die Teilnehmer/innen des Zeltlagers der kath. Jugend St. Vicelin
- Jede/r Teilnehmer/in hat sich an die Lagerregeln zu halten.
- Die Anweisungen der Betreuungspersonen sind zu befolgen.
- Die Teilnahme am Gemeinschaftsleben im Zeltlager wird erwartet.
- Die Teilnehmer werden in gleichgeschlechtliche Gruppen eingeteilt, in denen sie auch während des Lagers gemeinschaftlich in einem Gruppenzelt übernachten.
- Um den Teilnehmern einen eigenen Rückzugsort zu gewähren, ist Teilnehmern das Betreten anderer Gruppenzelte (insbesondere denen andersgeschlechtlicher Gruppen), grundsätzlich nicht erlaubt.
- Die festgesetzte Nachtruhe ist zu beachten.
- Unangemeldet darf der Lagerplatz nicht verlassen werden. Das Verlassen des Lagers ist grundsätzlich nur in Begleitung von Betreuungspersonen oder nach Belehrung und Inkenntnissetzung der Betreuungspersonen in Gruppen von mindestens 3 Personen erlaubt, sofern die Einverständniserklärung vorliegt.
- Offenes Feuer in den Zelten und im Wald ist verboten.
- Rauchen und alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Baden/Schwimmen ist nur unter Aufsicht von Betreuungspersonen erlaubt.
- Das Mitbringen von elektronischen Geräten (wie z.B. Handy, MP3-Player, etc.), mit Ausnahme von Fotokameras, ist nicht gestattet.
- Bei Verstößen gegen die Lagerregeln kann durch die Lagerleitung das Verlassen des Zeltlagers verfügt werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.